Mogelpackung Aldi
Mogelpackung Aldi: Verbraucherzentrale klagt wegen zu wenig Inhalt
Aldi im Visier der Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat Klage gegen den Discounter Aldi eingereicht. Grund dafür ist der Verdacht auf Mogelpackungen bei mehreren Produkten.
Betroffene Produkte
Die Klage bezieht sich auf folgende Produkte: * Aldi Gut Bio Haferflocken: Soll angeblich 500 g enthalten, enthält aber nur 470 g * Aldi Gut Bio Vollkornnudeln: Angeblich 500 g, enthält aber nur 450 g * Aldi Gut Bio Penne Rigate: Angeblich 500 g, enthält aber nur 430 g * Aldi Gut Bio Vollkornreis: Angeblich 500 g, enthält aber nur 460 g
Vorwurf der Täuschung
Die Verbraucherzentrale wirft Aldi vor, durch die falschen Gewichtsangaben Verbraucher zu täuschen. Die Produkte würden als 500-g-Packungen beworben, enthielten aber deutlich weniger Inhalt.
Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Die Verbraucherzentrale sieht in Aldis Verhalten einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Demnach ist es unzulässig, Verbraucher über die Menge eines Produkts zu täuschen.
Forderung nach Unterlassung und Schadensersatz
Die Verbraucherzentrale fordert von Aldi eine Unterlassung der unlauteren Werbung sowie Schadensersatz für die betroffenen Verbraucher.
Aldi weist Vorwürfe zurück
Aldi hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Der Discounter erklärte, dass die Gewichtsangaben auf den Verpackungen den gesetzlichen Vorgaben entsprächen.
Verbraucher sollten beim Einkauf aufmerksam sein
Die Verbraucherzentrale rät Verbrauchern, beim Einkauf auf die Gewichtsangaben auf den Verpackungen zu achten. Abweichungen von den angegebenen Mengen sollten gemeldet werden.
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